Fast immer tritt der Hallux Valgus als Folge eines Spreizfußes auf. Das vordere Fußquergewölbe flacht ab, wodurch sich der Vorfuß verbreitert und die Muskeln zwischen den Zehen ihre Zugrichtung verändern. Der erste Mittelfußknochen weicht zunehmend nach innen ab, während der große Zeh nach außen abweicht und sich den mittleren Zehen annähert. Bei zunehmender Verformung der Großzehe entstehen Schmerzen durch Entzündung des Schleimbeutels, der Fehlbelastung und im späteren Verlauf der verschleißbedingten Veränderungen.
Vor allem Frauen sind von der markanten Fehlstellung des großen Zehs betroffen, aber auch familiäre Vorbelastung spielt eine Rolle. Ungenügendes Training der Fußmuskeln oder Inaktivität können die Erkrankung weiter vorantreiben. Wird der Fuß außerdem falsch belastet oder im Schuh eingeengt, kann der Hallux Valgus weiter fortschreiten.
Ein Hallux rigidus (Hallux limitus, Hallux flexus, Hallux non extensus) bezeichnet eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung der Großzehe. Grund dafür ist meistens, dass das Gelenk im Alter verschleißt. Männer sind häufiger betroffen als Frauen.
KONSERVATIVE THERAPIE:
In erster Linie muss es das Ziel der Hallux-Valgus-Behandlung sein, die Fehlbelastung zu beseitigen und die ursächliche Fußdeformität (meist Spreizfuß) zu korrigieren. Zunächst einmal sind Schuhe, die den Zehnen ausreichend Platz bieten, Basis für die weitere Behandlung. Dazu kommen orthopädietechnische Verordnungen / Schuhzurichtungen mit entlastenden bzw. stützenden. Ggfs. kann eine Nachtschiene die Fehlstellung des Zehnengrundgelenks mittels Hebelmechanismus korrigieren, oder das Tragen eines Zehenkeils.
Ergänzend kann eine physikalische Therapie mit Mobilisierung des Großzehengrundgelenkes eine Schmerzreduktion erzielen, kräftigende Fußgymnastik die Statik stabilisieren.
Wenn man mit derartigen konservativen Maßnahmen die Schmerzen nicht lindern kann, muss eventuell eine operative Behandlung in Betracht gezogen werden.
OPERATIVE THERAPIE:
Die Art der Hallux valgus-Operation ist abhängig vom Stadium der Fehlstellung der Großzehe und den Begleitumständen, wie z.B. weitere Zehedeformitäten, Fußfehlform und Verschleißgrad. Die Indikation zur operativen Korrektur ist gegeben, wenn folgende Begebenheiten vorliegen:
- Starker Fußschmerz, der die Mobilität einschränkt
- Chronische Entzündung am Zehenballen
- Neigung der Großzehe in Richtung der Kleinzehen
- Zunehmende Versteifung der großen Zehe
- Sonstige konservative Behandlungen ohne Erfolg
Bei den mannigfaltigen Operationsverfahren zur Behebung eines „Hallux valgus“ ist zwischen gelenkerhaltenden Verfahren und solchen, bei denen das Gelenk entfernt wird zu unterscheiden. Die Art des angewandten Verfahrens richtet sich nach dem Ort und der Ausprägung der Fehlstellung, sowie den begleitenden Verschleißerscheinungen. Nachfolgend sind die gängigsten Operationsverfahren aufgeführt, die zur Anwendung kommen können.
- Chevron Osteotomie (bei gering vergrößertem Knochenwinkel)
- Basisnahe Umstellungsosteotomie (bei vergrößertem Knochenwinkel)
- Scarf-Osteotomie (bei vergrößertem Knochenwinkel)
- Lapidus Arthrodese
- Großzehengrundgelenkarthrodese (Versteifung des Großzehengrundgelenkes)
- Akin-Osteotomie
- Keller-Brandes-Op
NACHBEHANDLUNG
Nach der Operation wird dem Patient ein elastischer Stützverband angelegt, der den Fuß für einige Tage schützt. Anschließend wird in der Regel ein Vorfußentlastungsschuh und ein Zehenspreizer angepasst. Der Vorfuß-entlastungsschuh wird für ca. 6 Wochen nach der Operation getragen. Nach der Operation wird die korrigierte Stellung durch eine Röntgenaufnahme kontrolliert. Bis zu einer Belastung mit dem halben Körpergewicht ist die tägliche Verabreichung von Thrombosespritzen notwendig.